Das Referendariat in allen Bundesländern

Ablauf des Referendariats: Stationen und Examen im Vergleich

Zivilstation, Strafstation, Verwaltung, Anwaltsstation, Wahlstation und zweites Examen: Der Grundaufbau ist ähnlich, der genaue Zeitplan unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. Die große Tabelle zeigt dir, wann welche Station beginnt, welche Einführungslehrgänge vorgesehen sind und in welchem Ausbildungsmonat die schriftliche und mündliche Prüfung stattfindet.

Von Lilli von Juratorium. Veröffentlicht am 27. Oktober 2026.

Plane nach Ausbildungsmonaten und prüfe anschließend den konkreten Terminplan deines Einstellungsjahrgangs. Feste Kalendermonate hängen vom Einstellungstermin ab und können sich ändern.

Wie ist das Referendariat grundsätzlich aufgebaut?

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert in den meisten Bundesländern 24 Monate. Du arbeitest nacheinander bei einem Zivilgericht, in der Strafrechtspflege, in der Verwaltung und bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Am Ende folgt eine Wahlstation, die du stärker nach deinen eigenen Interessen gestalten kannst.

Parallel zur praktischen Ausbildung besuchst du Arbeitsgemeinschaften. Dort lernst du unter anderem, Urteile, Anklageschriften, behördliche Entscheidungen und anwaltliche Schriftsätze zu verfassen. Viele Länder beginnen einzelne Stationen zusätzlich mit einem Einführungslehrgang.

Die schriftlichen Examensklausuren werden meistens gegen Ende der Anwaltsstation geschrieben. Danach folgt regelmäßig die Wahlstation. Die mündliche Prüfung findet häufig nach dem Ende der Wahlstation statt. Rheinland-Pfalz und das Saarland weichen bei diesem zeitlichen Ablauf besonders deutlich ab.

Ablauf des Referendariats in allen Bundesländern

Die Tabelle bildet den regulären Vorbereitungsdienst in Vollzeit ab. Ein Ausbildungsmonat ist nicht automatisch ein bestimmter Kalendermonat. Wer beispielsweise im Mai beginnt, erreicht den 20. Ausbildungsmonat zu einem anderen Zeitpunkt als jemand, der im November startet.

Bei Einführungslehrgängen nennt die Tabelle nur Angaben, die das jeweilige Land einheitlich veröffentlicht. Konkrete Stundenpläne können je nach Einstellungsjahrgang, Ausbildungsgericht und Arbeitsgemeinschaft abweichen.

Die Tabelle lässt sich seitlich verschieben.

Einführungslehrgänge, Stationen sowie schriftliche und mündliche Prüfung im Rechtsreferendariat nach Bundesland
BundeslandEinführungslehrgangStationen und AusbildungsmonateSchriftliche KlausurenMündliche Prüfung
Baden-WürttembergJustiz Baden-WürttembergEinführungslehrgänge zu Beginn der Zivilstation, Strafstation, beiden Anwaltsabschnitten und Verwaltungsstation. In der Strafstation kommt ein Plädierkurs hinzu.Zivil 5 Monate, Straf 3,5 Monate, Anwalt I 4,5 Monate, Verwaltung 3,5 Monate, Anwalt II 4,5 Monate, Wahlstation 3 Monate.Regelmäßig im 21. Ausbildungsmonat. Die Aufsichtsarbeiten liegen je nach Durchgang Anfang Juni oder Anfang Dezember.Nach der Wahlstation. Die Prüfungskampagnen beginnen regelmäßig im April oder Oktober, damit liegt die mündliche Prüfung typischerweise nach dem 24. Ausbildungsmonat.
BayernBayerisches Staatsministerium der JustizEinführungslehrgänge am Beginn der Zivil-, Straf- und Verwaltungsstation. Hinzu kommen besondere Kurse, unter anderem zu Arbeitsrecht, Steuerrecht und Rechtsgestaltung.Zivil 5 Monate, Straf 3 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Pflichtwahlpraktikum 3 Monate.Gegen Ende der Anwaltsstation. Die neun Aufsichtsarbeiten werden regelmäßig im Juni oder im November und Dezember geschrieben.Regelmäßig im 25. bis 27. Ausbildungsmonat. Die zu den schriftlichen Terminen gehörenden mündlichen Prüfungen beginnen im Oktober beziehungsweise im April.
BerlinKammergericht BerlinZivil beginnt mit vier Wochen Einführung. Straf und Verwaltung beginnen jeweils mit einer halben Einführungsphase. In der Anwaltsstation sind drei einwöchige Einführungsveranstaltungen vorgesehen.Zivil Monate 1 bis 4, Straf Monate 5 bis Mitte 8, Verwaltung Mitte 8 bis 11, Anwalt Monate 12 bis 20, Wahlstation Monate 21 bis 24.In der ersten Hälfte des 20. Ausbildungsmonats.Nach der viermonatigen Wahlstation, regelmäßig im Anschluss an den 24. Ausbildungsmonat. Der genaue Monat richtet sich nach dem Einstellungsdurchgang.
BrandenburgOrdentliche Gerichtsbarkeit BrandenburgZivil beginnt mit vier Wochen Einführung. Straf und Verwaltung beginnen jeweils mit zwei Wochen Einführung. Die Anwaltsstation enthält drei einwöchige Einführungsveranstaltungen.Zivil Monate 1 bis 4, Straf Monate 5 bis Mitte 8, Verwaltung Mitte 8 bis 11, Anwalt Monate 12 bis 20, Wahlstation Monate 21 bis 24.In der ersten Hälfte des 20. Ausbildungsmonats. Je nach Einstellungstermin liegen die Klausuren im März, Juni, September oder Dezember.Im 25. Ausbildungsmonat. Je nach Einstellungstermin regelmäßig im Februar, Mai, August oder November.
BremenHanseatisches Oberlandesgericht BremenPflichtlehrgänge und Arbeitsgemeinschaften begleiten die Stationen. Eine besondere Examensvorbereitung findet in der Anwaltsstation statt.Zivil 5 Monate, Straf 3,5 Monate, Verwaltung 3,5 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.In der ersten Hälfte des 21. Ausbildungsmonats.Nach der dreimonatigen Wahlstation, regelmäßig im Anschluss an den 24. Ausbildungsmonat.
HamburgHanseatisches Oberlandesgericht HamburgEinführungsarbeitsgemeinschaften und begleitende Arbeitsgemeinschaften bereiten auf die jeweilige Station vor. Die konkrete Lage richtet sich nach dem persönlichen Stationsplan.Straf 3 Monate, Zivil 3 Monate, Verwaltung 3 Monate, Anwalt 9 Monate sowie zwei Wahlstationen mit jeweils 3 Monaten. Nach Straf und Zivil kann die Reihenfolge teilweise flexibel sein. Wahlstation II liegt in den Monaten 22 bis 24.Im 21. Ausbildungsmonat. Acht Klausuren werden innerhalb von etwa zwei Wochen geschrieben.Etwa drei Wochen nach dem Ende der zweiten Wahlstation, häufig im 25. Ausbildungsmonat.
HessenHessische JustizEinführungsarbeitsgemeinschaften begleiten Zivil, Straf und Verwaltung. Im ersten Monat der Anwaltsstation findet ein Anwaltslehrgang statt, im sechsten Monat ein zweiwöchiger Arbeitsrechtslehrgang.Zivil 4 Monate, Straf 4 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Zu Beginn des 21. Ausbildungsmonats und damit im letzten Monat der Anwaltsstation.Nach vollständigem Abschluss aller Stationen, regelmäßig im 25. Ausbildungsmonat.
Mecklenburg-VorpommernJustiz Mecklenburg-VorpommernZivil und Verwaltung beginnen jeweils mit zwei Wochen Einführung, Straf mit mindestens einer Woche. Für die Anwaltsstation ist ebenfalls ein Einführungslehrgang vorgesehen.Zivil Monate 1 bis 5, Verwaltung Monate 6 bis 8, Straf Monate 9 bis 12, Anwalt Monate 13 bis 21, Wahlstation Monate 22 bis 24.Regelmäßig im 21. Ausbildungsmonat. Rechtlich können die Klausuren zwischen dem 18. und 21. Ausbildungsmonat liegen.Im Monat nach der Wahlstation und damit regelmäßig im 25. Ausbildungsmonat.
NiedersachsenNiedersächsisches LandesjustizportalArbeitsgemeinschaften und Sonderveranstaltungen begleiten die Pflichtstationen. Die konkreten Einführungsabschnitte ergeben sich aus den Ausbildungsplänen der jeweiligen Station.Zivil 5 Monate, Straf 3 Monate, Verwaltung 3 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 4 Monate.Nach der Anwaltsstation und vor der Wahlstation, regelmäßig im 21. Ausbildungsmonat. Klausurmonate sind Januar, April, Juli oder Oktober.Nach der viermonatigen Wahlstation. Die mündlichen Prüfungen liegen regelmäßig im März, Juni, September oder Dezember.
Nordrhein-WestfalenJustiz Nordrhein-WestfalenDer erste Zivilmonat dient der Einführung. Die Strafstation beginnt mit einem einwöchigen Einführungslehrgang. Auch Verwaltung und Anwaltsstation werden durch Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge begleitet.Zivil 5 Monate, Straf 3 Monate, Verwaltung 3 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 4 Monate.Im 21. Ausbildungsmonat.Im 25. Ausbildungsmonat nach Abschluss der Wahlstation.
Rheinland-PfalzLandesprüfungsamt Rheinland-PfalzZivil beginnt mit einem dreiwöchigen Lehrgang. Verwaltung und Straf beginnen ebenfalls mit Lehrgängen. Die Rechtsberatungsstation enthält einen einwöchigen Lehrgang.Zivil 5 Monate, Verwaltung 4 Monate, Straf 3 Monate, Rechtsberatung 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Bereits im 18. Ausbildungsmonat. Acht Aufsichtsarbeiten werden an acht Prüfungstagen geschrieben.Nach der Wahlstation und dem Abschluss aller Ausbildungsabschnitte, regelmäßig im Anschluss an den 24. Ausbildungsmonat.
SaarlandSaarländisches OberlandesgerichtArbeitsgemeinschaften begleiten die Ausbildung. Die veröffentlichten Terminpläne regeln die konkreten Einführungs- und Unterrichtstage des jeweiligen Einstellungsdurchgangs.Straf 3 Monate, Zivil 5 Monate, Verwaltung 3 Monate, Anwalt I 6 Monate, Anwalt II 4 Monate, Wahlstation 3 Monate.Bereits im 18. Ausbildungsmonat. Es werden sieben Aufsichtsarbeiten geschrieben.Im 24. Ausbildungsmonat gegen Ende der Wahlstation.
SachsenOberlandesgericht DresdenZivil beginnt mit 60 Unterrichtseinheiten, Straf und Verwaltung jeweils mit 40 Unterrichtseinheiten. Später folgen Anwaltskurse und ein freiwilliger Intensivkurs.Zivil 5 Monate, Straf 3 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Am Ende der Anwaltsstation, regelmäßig im 20. Ausbildungsmonat. Bei Beginn im Mai liegen die Klausuren im Dezember, bei Beginn im November im Juni.Im 25. Ausbildungsmonat. Bei Beginn im Mai regelmäßig im Mai oder Juni, bei Beginn im November im November oder Dezember.
Sachsen-AnhaltJustiz Sachsen-AnhaltEinführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften begleiten die Pflichtstationen. Die konkreten Zeiten werden durch die Ausbildungspläne und den jeweiligen Arbeitsgemeinschaftsplan festgelegt.Zivil 4 Monate, Straf 4 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Gegen Ende der Anwaltsstation, regelmäßig im April oder Oktober und damit etwa im 21. Ausbildungsmonat.Nach vollständiger Beendigung der Wahlstation, regelmäßig im Anschluss an den 24. Ausbildungsmonat.
Schleswig-HolsteinJustiz Schleswig-HolsteinZu Beginn der Stationen finden überwiegend verblockte Ausbildungslehrgänge statt. Begleitende Arbeitsgemeinschaften und ein freiwilliger wöchentlicher Klausurenkurs ergänzen die Ausbildung.Straf 3,5 Monate, Zivil 4,5 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Am Ende der Anwaltsstation und damit regelmäßig im 21. Ausbildungsmonat. Es werden acht Aufsichtsarbeiten geschrieben.Nach der Wahlstation, regelmäßig unmittelbar nach dem 24. Ausbildungsmonat. Den genauen Termin teilt das Gemeinsame Prüfungsamt mit.
ThüringenThüringer JustizprüfungsamtZivil, Straf und Verwaltung beginnen jeweils mit zwei Wochen Einführung. Die Anwaltsstation beginnt mit einer einwöchigen Einführungsarbeitsgemeinschaft.Zivil 5 Monate, Straf 3 Monate, Verwaltung 4 Monate, Anwalt 9 Monate, Wahlstation 3 Monate.Regelmäßig im 20. Ausbildungsmonat. Die acht Aufsichtsarbeiten werden im Juni oder Dezember geschrieben.Im 25. Ausbildungsmonat, regelmäßig im November nach den Juni-Klausuren oder im Mai nach den Dezember-Klausuren.

Stand 27. Oktober 2026. Die Angaben beziehen sich auf den regulären Vorbereitungsdienst in Vollzeit. Teilzeit, Unterbrechungen, Wiederholungen und organisatorische Änderungen können den Zeitplan verschieben. Maßgeblich bleiben die aktuelle Ausbildungsordnung, der Terminplan deines Einstellungsjahrgangs und deine persönliche Ladung.

Was passiert im Einführungslehrgang?

Der Einführungslehrgang soll dir die Arbeit in einer neuen Station erklären, bevor du selbstständig erste Aufgaben übernimmst. In der Zivilstation geht es beispielsweise um den Aufbau eines Urteils, die Aktenbearbeitung und den Ablauf eines Zivilprozesses. In der Strafstation lernst du unter anderem staatsanwaltliche Verfügungen, Anklageschriften und den Sitzungsdienst kennen.

In der Verwaltung stehen behördliche Entscheidungen, Widerspruchsverfahren und verwaltungsgerichtliche Aufgaben im Mittelpunkt. Der Anwaltslehrgang richtet den Blick stärker auf Beratung, Schriftsätze, Mandatsarbeit und anwaltliche Perspektiven.

Ein Einführungslehrgang ersetzt die Arbeitsgemeinschaft nicht. Die Arbeitsgemeinschaft läuft regelmäßig über einen längeren Teil der Station und verbindet die praktische Tätigkeit mit der Vorbereitung auf die Examensklausuren.

Wann schreibt man die Klausuren im zweiten Examen?

In vielen Bundesländern werden die schriftlichen Prüfungen gegen Ende der Anwaltsstation geschrieben. Häufig ist das der 20. oder 21. Ausbildungsmonat. Danach bleibt die Wahlstation, in der du praktisch arbeitest und auf die mündliche Prüfung wartest.

Rheinland-Pfalz und das Saarland prüfen bereits im 18. Ausbildungsmonat. In Bayern umfasst der schriftliche Teil neun Klausuren. In den meisten anderen Ländern sind es acht Klausuren, im Saarland sieben.

Der genaue Kalendermonat hängt von deinem Einstellungstermin ab. Notiere deshalb nicht nur den Monat aus einer allgemeinen Übersicht. Lade frühzeitig den Terminplan deines konkreten Prüfungsdurchgangs herunter und berücksichtige Urlaubs- sowie Freistellungsregeln rund um die Prüfung.

Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Die mündliche Prüfung findet in den meisten Ländern nach der Wahlstation statt. Häufig ist das der 25. Ausbildungsmonat. Bayern plant die mündlichen Prüfungen regelmäßig zwischen dem 25. und 27. Ausbildungsmonat. Im Saarland liegt die Prüfung bereits im 24. Ausbildungsmonat gegen Ende der Wahlstation.

Bis zur mündlichen Prüfung bleibst du regelmäßig im Vorbereitungsdienst. Der genaue Prüfungstag steht erst mit der Ladung fest. Verlasse dich deshalb bei Reise, Umzug oder Arbeitsbeginn nach dem Referendariat nicht nur auf einen ungefähr erwarteten Monat.

Für die mündliche Prüfung solltest du nicht erst nach den schriftlichen Ergebnissen anfangen, laut über juristische Themen zu sprechen. Regelmäßiges freies Antworten hilft dir schon während der Stationen, Wissen abzurufen, strukturiert zu argumentieren und in Gesprächen sicherer zu werden.

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Mein Tipp für deine Planung

Erstelle dir zu Beginn einen Zeitstrahl mit deinen tatsächlichen Kalendermonaten. Trage Stationen, Einführungslehrgänge, Arbeitsgemeinschaften, schriftliche Prüfungen, Wahlstation und den voraussichtlichen Zeitraum der mündlichen Prüfung ein.

Ergänze danach Bewerbungsfristen für Wunschstationen. Besonders für Ministerien, Auslandsstationen, Botschaften, bekannte Kanzleien und internationale Organisationen kann eine sehr frühe Bewerbung notwendig sein.

Der Ablaufplan hilft dir auch bei der Examensvorbereitung. Du siehst früh, wann intensive Stationszeiten beginnen, wann du Klausuren trainieren möchtest und wie viel Zeit zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung verbleibt.

Der Ablauf ist wichtig, aber nicht das einzige Kriterium

Ein früher Klausurtermin, eine längere Wahlstation oder ein bestimmter Einführungslehrgang kann für dich ein Vorteil sein. Die Entscheidung für ein Bundesland sollte trotzdem nicht allein an einem einzelnen Monat hängen.

Vergleiche zusätzlich Wartezeit, Ausbildungsorte, Vergütung, Status, Klausurzahl, Wahlmöglichkeiten, Lebenshaltungskosten und dein persönliches Umfeld. Was auf dem Papier besonders attraktiv aussieht, muss nicht automatisch zu deinem Alltag passen.

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Häufige Fragen zum Ablauf des Referendariats

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