Bundesländer und OLG-Bezirke im Vergleich

Wie viel zählt die mündliche Prüfung im 2. Examen?

Der mündliche Anteil liegt zwischen 30 und 40 Prozent. Aktenvortrag, Prüfungsgespräche und Klausurzahl unterscheiden sich trotzdem deutlich.

Von der Juratorium Redaktion. Veröffentlicht am 9. September 2026.

Eigenständige Regeln für das zweite Examen

Diese Übersicht behandelt ausschließlich die zweite juristische Staatsprüfung. Sie trennt die Prüfungsregeln bewusst vom ersten Examen und nennt zusätzlich die ausbildungszuständigen OLG-Bezirke.

Alle 16 Bundesländer

Gewichtung im zweiten Staatsexamen

Im zweiten Examen zählen nicht nur die Prozente unterschiedlich. Auch Klausurzahl, Vortragsform, Zahl der Gesprächsteile und die zuständigen Oberlandesgerichtsbezirke unterscheiden sich.

Niedrigster mündlicher Anteil

30 %

30 % in sieben Bundesländern

Höchster mündlicher Anteil

40 %

Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt

Ohne Vortrag

1

Nur Bayern

Vortrag im zweiten Examen

Gibt es einen Aktenvortrag?

In 13 Ländern ist ausdrücklich ein Akten- oder Kurzvortrag vorgesehen. Berlin und Brandenburg bewerten stattdessen einen berufspraktischen Teil mit Vertiefungsgespräch. Nur Bayern hat keinen gesonderten Vortrag.

Ja · 15 Bundesländer

Akten-/Kurzvortrag oder berufspraktischer Teil wird als eigene Prüfungsleistung gewichtet.

Nein · 1 Bundesland

Bayern

Dort besteht die mündliche Prüfung aus vier Gesprächsbereichen.

Gewichtung der zweiten juristischen Staatsprüfung nach Bundesland
BundeslandSchriftlichMündlichVortrag?KlausurenMündliche BestandteileOLG-Bezirk(e)Fundstelle
Baden-Württemberg70 %30 %JaAktenvortrag: 6 % der Gesamtnote88 Klausuren; die beiden öffentlich-rechtlichen Arbeiten werden im schriftlichen Ergebnis jeweils eineinhalbfach berücksichtigt.Aktenvortrag und 4 Gesprächsabschnitte, jeweils 6 % der GesamtnoteKarlsruhe und Stuttgart§§ 55, 57–59 JAPrO BWAmtliche JAPrO
Bayern70 %30 %NeinKein Aktenvortrag99 Klausuren. Wurden dir eine oder zwei Arbeiten amtlich erlassen, lässt du die entsprechenden Felder leer.4 Gesprächsbereiche; das Berufsfeld zählt innerhalb der mündlichen Note doppeltBamberg, München und Nürnberg§§ 62, 64–67 JAPO Bayern§ 64 JAPO§ 66 JAPO
Berlin60 %40 %JaBerufspraktischer Teil mit anschließendem Vertiefungsgespräch: 16 %77 Klausuren, zusammen 60 % der GesamtnoteBerufspraktischer Teil 16 % und 3 Gesprächsabschnitte zu je 8 %Kammergericht Berlin§ 17 JAG Berlin, §§ 28–30 JAO Berlin§ 17 JAG§ 30 JAO
Brandenburg60 %40 %JaBerufspraktischer Teil mit anschließendem Vertiefungsgespräch: 16 %77 Klausuren, zusammen 60 % der GesamtnoteBerufspraktischer Teil 16 % und 3 Gesprächsabschnitte zu je 8 %Brandenburgisches Oberlandesgericht§ 17 BbgJAG, §§ 28–30 BbgJAOAmtliches BbgJAGAmtliche BbgJAO
Bremen70 %30 %JaAktenvortrag: 8 % der Gesamtnote88 Klausuren zu je 8,75 % der GesamtnoteAktenvortrag 8 % und 4 Gesprächsabschnitte zu je 5,5 %Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen§§ 6, 15–18 LänderübereinkunftAmtliche Länderübereinkunft
Hamburg70 %30 %JaAktenvortrag: 8 % der Gesamtnote88 Klausuren zu je 8,75 % der GesamtnoteNach der Länderübereinkunft: Aktenvortrag 8 % und 4 bewertete Gesprächsabschnitte zu je 5,5 %Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg§§ 6, 15–18 LänderübereinkunftAmtliche LänderübereinkunftHamburg-Service
Hessen60 %40 %JaAktenvortrag: 10 % der Gesamtnote88 Klausuren zu je 7,5 % der GesamtnoteAktenvortrag und 3 neutral bezeichnete Gesprächsabschnitte zu je 10 %Frankfurt am Main§§ 46, 48–51 JAG Hessen§ 50 JAG§ 51 JAG
Mecklenburg-Vorpommernca. 66,67 %ca. 33,33 %JaAktenvortrag: 1/18 der Gesamtnote (ca. 5,56 %)88 Klausuren, zusammen zwei Drittel der GesamtnoteAktenvortrag und 3 Pflichtfachgespräche einfach, Schwerpunktgespräch doppelt gewichtetRostock§§ 46, 48–51 JAPO M-VAmtliche JAPO M-V
Niedersachsen60 %40 %JaFreier Aktenvortrag einschließlich Vertiefungsgespräch: 12 %88 Klausuren zu je 7,5 % der GesamtnoteFreier Aktenvortrag 12 % und 4 Prüfungsgespräche zu je 7 %Braunschweig, Celle und Oldenburg§§ 9, 12, 14 NJAG; § 39 NJAVO§ 12 NJAG§ 39 NJAVO
Nordrhein-Westfalen65 %35 %JaAktenvortrag: 10 % der Gesamtnote88 Klausuren, zusammen 65 % der GesamtnoteAktenvortrag 10 % und einheitlich bewertetes Prüfungsgespräch 25 %Düsseldorf, Hamm und Köln§§ 48, 51, 55, 56 JAG NRWAmtliches JAG NRW
Rheinland-Pfalz70 %30 %JaVortrag aus Akten: 6 % der Gesamtnote88 Klausuren, zusammen 70 % der GesamtnoteVortrag aus Akten und 4 Gesprächsbereiche, jeweils 6 % der GesamtnoteKoblenz und Zweibrücken§§ 37–40, 42, 43 JAPO Rheinland-PfalzAmtliche JAPO
Saarland70 %30 %JaAktenvortrag, gesetzlich als Kurzvortrag bezeichnet: 10 %77 Klausuren, zusammen 70 % der GesamtnoteAktenvortrag 10 % und 3 Prüfungsbereiche zu je 6⅔ %Saarländisches Oberlandesgericht in Saarbrücken§§ 26, 28–30 JAG SaarlandAmtliches JAG
Sachsenca. 66,67 %ca. 33,33 %JaFrei zu haltender Aktenvortrag: 1/15 der Gesamtnote (ca. 6,67 %)88 Klausuren, zusammen zwei Drittel der GesamtnoteFrei zu haltender Aktenvortrag und 4 Gesprächsbereiche, jeweils 1/15 der GesamtnoteOberlandesgericht Dresden§§ 48–52 SächsJAPOAmtliche SächsJAPO
Sachsen-Anhalt60 %40 %JaAktenvortrag: 10 % der Gesamtnote88 Klausuren zu je 7,5 % der GesamtnoteAktenvortrag und Anwaltsgespräch je 10 %, 4 weitere Gesprächsteile zu je 5 %Oberlandesgericht Naumburg§§ 46–50 JAPrVO Sachsen-AnhaltAmtliche JAPrVOAmtlicher Prüfungsablauf
Schleswig-Holstein70 %30 %JaAktenvortrag: 8 % der Gesamtnote88 Klausuren zu je 8,75 % der GesamtnoteAktenvortrag 8 % und 4 Gesprächsabschnitte zu je 5,5 %Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig§§ 6, 15–18 LänderübereinkunftAmtliche Länderübereinkunft
Thüringen65 %35 %JaAktenvortrag: 7 % der Gesamtnote88 Klausuren, zusammen 65 % der GesamtnoteAktenvortrag und 4 Gesprächsbereiche, jeweils 7 % der GesamtnoteThüringer Oberlandesgericht in Jena§§ 48–50, 55 ThürJAPO§ 48 ThürJAPO§ 49 ThürJAPO

Worauf sich die Tabelle bezieht

Dargestellt ist die reguläre zweite juristische Staatsprüfung nach den amtlichen Landesregeln, Stand 9. September 2026. Kommissionsentscheidungen sind nicht eingerechnet.

Hamburg bezeichnet auf seiner Serviceseite praktisch fünf Gespräche. Die bindende Länderübereinkunft gewichtet vier Gesprächsabschnitte; deshalb zeigt der Rechner vier bewertete Gesprächsfelder und erklärt die Abweichung transparent.

Warum der Aktenvortrag besonders sichtbar ist

Der Vortrag wird fast überall als eigene Leistung bewertet. Sein Anteil am Gesamtergebnis reicht von rund 5,56 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 12 Prozent in Niedersachsen.

Berlin und Brandenburg verwenden die eigene Form des berufspraktischen Teils mit anschließendem Vertiefungsgespräch. In Bayern gibt es keinen gesonderten Vortrag; dort zählen vier Gesprächsbereiche unterschiedlich stark.

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Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung im zweiten Examen