Deine Möglichkeiten nach dem ersten Examen

1. Examen geschafft: Und was jetzt?

Nach Jahren voller Vorlesungen, Lernpläne und Examensvorbereitung ist die erste Prüfung geschafft. Jetzt darfst du entscheiden, ob du direkt ins Referendariat startest, erst einmal arbeitest, reist, einen LL.M. machst, promovierst oder bewusst einen ganz anderen Weg ausprobierst.

Von Lilli von Juratorium. Veröffentlicht am 27. Oktober 2026.

Du musst nach dem ersten Examen nicht sofort die nächste juristische Etappe beginnen. Nimm dir die Zeit, die verschiedenen Möglichkeiten ehrlich mit deinen finanziellen, beruflichen und persönlichen Zielen abzugleichen.

Du musst nicht sofort die nächste Entscheidung treffen

Das erste Examen ist eine lange und anstrengende Phase. Wenn die Prüfungen vorbei sind, fällt deshalb nicht automatisch jede Anspannung ab. Viele brauchen erst einmal Zeit, um wieder einen normalen Alltag zu finden und überhaupt zu merken, was sie als Nächstes möchten.

Ich bin nach meinem ersten Examen nicht direkt ins Referendariat gestartet, sondern habe zunächst gearbeitet. Rückblickend finde ich es völlig in Ordnung, sich nach dieser intensiven Zeit eine Pause zu gönnen, etwas Geld zu verdienen, zu reisen oder ein anderes Projekt zu verfolgen.

Eine bewusste Übergangszeit ist kein verlorenes Jahr. Sie kann dir helfen, neue Energie zu sammeln und klarer zu entscheiden, ob du direkt Volljuristin oder Volljurist werden möchtest oder ob dich zunächst ein anderer Weg mehr interessiert.

Was hast du mit dem ersten Examen eigentlich abgeschlossen?

Die juristische Ausbildung ist nach der ersten Prüfung noch nicht vollständig beendet. Nach dem Deutschen Richtergesetz entsteht die Befähigung zum Richteramt erst durch das rechtswissenschaftliche Studium mit erster Prüfung und den anschließenden Vorbereitungsdienst mit zweiter Staatsprüfung.

Für klassische Berufe als Richterin, Richter, Staatsanwältin, Staatsanwalt oder Rechtsanwältin beziehungsweise Rechtsanwalt reicht die erste Prüfung deshalb noch nicht. Auch viele Stellen im höheren Verwaltungsdienst und klassische Positionen für Volljuristinnen und Volljuristen setzen beide Prüfungen voraus.

Trotzdem kannst du nach der ersten Prüfung bereits juristisch arbeiten. Welche Bezeichnung du führen darfst und ob deine Universität auf Antrag einen akademischen Grad vergibt, hängt von der jeweiligen Hochschulregelung ab. Bei Bewerbungen solltest du deinen tatsächlichen Abschluss deshalb genau so angeben, wie er in deinen Unterlagen bezeichnet wird.

§ 5 Deutsches Richtergesetz ansehen

Erst einmal Pause machen, reisen oder Geld verdienen

Nach der Examensvorbereitung kann eine echte Pause genau richtig sein. Du kannst reisen, Zeit mit Familie und Freunden verbringen oder Dinge nachholen, die während der Lernphase zu kurz gekommen sind. Wie lang diese Pause sein sollte, lässt sich nicht allgemein beantworten.

Wenn du Geld verdienen möchtest, kannst du die Übergangszeit mit einer befristeten Stelle verbinden. So sammelst du Berufserfahrung und musst nicht sofort die nächste große Entscheidung treffen. Prüfe aber frühzeitig die Bewerbungsfristen für das Referendariat, damit aus einer bewussten Pause nicht ungewollt eine längere Wartephase wird.

Du darfst auch etwas machen, das überhaupt nichts mit Jura zu tun hat. Ein Job in einem anderen Bereich, ein soziales Projekt, eine längere Reise oder eine kreative Idee müssen nicht perfekt in einen juristischen Lebenslauf passen, um persönlich wertvoll zu sein.

In einer Kanzlei oder Großkanzlei arbeiten

Kanzleien beschäftigen Absolventinnen und Absolventen nach der ersten Prüfung häufig als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Typische Aufgaben sind juristische Recherchen, die Vorbereitung von Vermerken, die Auswertung von Rechtsprechung und die Unterstützung bei Schriftsätzen oder Veröffentlichungen.

Eine kleinere oder mittelständische Kanzlei kann dir einen unmittelbaren Einblick in Mandate und Arbeitsabläufe geben. In einer Großkanzlei lernst du häufig größere Teams, internationale Sachverhalte und spezialisierte Rechtsgebiete kennen. Arbeitszeit, Vergütung, fachliche Anforderungen und die Nähe zur praktischen Mandatsarbeit unterscheiden sich jedoch stark.

Frage im Bewerbungsgespräch konkret nach deinen Aufgaben, den Wochenstunden, der Einarbeitung und der Befristung. Ein bekannter Kanzleiname hilft dir wenig, wenn du hauptsächlich Tätigkeiten übernimmst, die nicht zu deinen Zielen passen oder keine Zeit mehr für Erholung und die Planung des Referendariats bleibt.

Weitere juristische Jobs nach der ersten Prüfung

Neben Kanzleien kommen wissenschaftliche Stellen an Universitäten oder Forschungsinstituten in Betracht. Dort kannst du an einem Lehrstuhl mitarbeiten, Veranstaltungen unterstützen, recherchieren und möglicherweise bereits ein Promotionsthema entwickeln.

Auch Unternehmen schreiben Stellen in Compliance, Vertragsmanagement, Datenschutz, Personal, Versicherungswesen oder juristischen Projektteams aus. Manche suchen ausdrücklich Personen mit erster Prüfung, andere verlangen die zweite Staatsprüfung oder eine andere Qualifikation. Entscheidend ist immer die konkrete Ausschreibung.

Weitere Möglichkeiten findest du bei Verbänden, Kammern, Stiftungen, Gewerkschaften, Legal-Tech-Unternehmen, juristischen Verlagen, Bildungsanbietern und in der Unternehmensberatung. Dort können juristische Analyse, verständliches Schreiben, Recherche und strukturiertes Arbeiten wichtiger sein als ein bestimmter klassischer Berufsweg.

Du solltest trotzdem genau prüfen, welche Verantwortung die Stelle umfasst. Nicht jede Tätigkeit mit juristischem Bezug ist eine klassische Rechtsberatung, und nicht jede juristische Berufsbezeichnung steht bereits nach der ersten Prüfung offen.

Arbeiten in Ministerien und Behörden

Ministerien und Behörden können interessante Arbeitgeber sein, wenn du dich für Gesetzgebung, Verwaltung, Politik oder gesellschaftliche Projekte interessierst. Es gibt wissenschaftliche, organisatorische und projektbezogene Tätigkeiten, bei denen juristische Kenntnisse hilfreich sind.

Viele klassische Juristenstellen im höheren Dienst richten sich allerdings an Volljuristinnen und Volljuristen und verlangen beide Prüfungen. Mit der ersten Prüfung kommen deshalb nicht automatisch dieselben Laufbahnen und Aufgaben in Betracht.

Suche gezielt nach befristeten Projektstellen, wissenschaftlicher Mitarbeit, Referententätigkeiten und Programmen für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. Lies das Anforderungsprofil genau und frage im Zweifel nach, ob deine konkrete erste Prüfung als Abschluss ausreicht.

Einen LL.M. im Ausland machen

Ein LL.M. kann eine gute Möglichkeit sein, die Zeit zwischen erster Prüfung und Referendariat mit einem Auslandsaufenthalt zu verbinden. Du lernst ein anderes Hochschulsystem kennen, vertiefst ein Rechtsgebiet und kannst deine Sprachkenntnisse verbessern.

Der LL.M. ist kein Muss und kein automatischer Karrierevorteil. Sein Wert hängt von deinem Programm, deinen späteren Zielen und davon ab, was du persönlich aus dem Jahr machst. Berücksichtige bei deiner Planung Studiengebühren, Lebenshaltungskosten, Bewerbungsfristen, Sprachtests und Finanzierungsmöglichkeiten.

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Nach dem ersten Examen promovieren

Wenn dir wissenschaftliches Arbeiten liegt und du dich über längere Zeit intensiv mit einer juristischen Frage beschäftigen möchtest, kann eine Promotion passen. Sie sollte aber nicht nur eine Übergangslösung sein, weil dir gerade keine andere Entscheidung leichtfällt.

Die Zulassung richtet sich nach der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät. Häufig spielen Examensnote, Betreuung, Thema und weitere fachliche Voraussetzungen eine Rolle. Prüfe deshalb zuerst, ob du die formalen Anforderungen erfüllst und ob eine Professorin oder ein Professor dein Vorhaben betreuen würde.

Zur Planung gehört auch die Finanzierung. Möglich sind unter anderem eine Stelle am Lehrstuhl, eine wissenschaftliche Mitarbeit in einer Kanzlei, ein Stipendium oder eine andere Teilzeitbeschäftigung. Überlege realistisch, wie viel Zeit du für die Dissertation brauchst und ob du sie vor dem Referendariat abschließen möchtest.

Zulassung und Promotionswege im Hochschulkompass

Direkt oder später ins Referendariat starten

Wenn du klassische juristische Berufe anstrebst, führt der Weg regelmäßig über das Referendariat und die zweite Staatsprüfung. Ein direkter Start kann sinnvoll sein, wenn du noch im Lernrhythmus bist und die Ausbildung ohne größere Unterbrechung abschließen möchtest.

Ein späterer Start kann genauso richtig sein. Du bringst dann möglicherweise mehr Praxiserfahrung, finanzielle Rücklagen und neue Motivation mit. Beachte nur, dass Bewerbungsfristen, Einstellungstermine und Wartezeiten je nach Bundesland und Wunschort erheblich voneinander abweichen können.

Bewirb dich deshalb nicht erst in dem Moment, in dem du unbedingt beginnen möchtest. Informiere dich früh über mehrere Bundesländer und entscheide bewusst, wie wichtig dir Starttermin, Ausbildungsort, Vergütung und persönliches Umfeld sind.

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Fünf Fragen für deine Entscheidung

Was brauche ich nach der Examenszeit gerade wirklich: Erholung, Geld, Praxiserfahrung, Ausland, Wissenschaft oder einen schnellen Abschluss der juristischen Ausbildung? Welche Option würde ich auch dann wählen, wenn sie im Lebenslauf nicht besonders beeindruckend klingt?

Wie finanziere ich die nächsten Monate? Welche Bewerbungsfristen muss ich jetzt schon beachten? Möchte ich für meinen nächsten Schritt umziehen oder ist mir mein aktuelles Umfeld besonders wichtig?

Schreibe deine Antworten ehrlich auf. Du musst dich nicht für den Weg entscheiden, den die meisten aus deinem Semester wählen. Die beste nächste Station ist diejenige, die zu deiner aktuellen Lebenssituation und deinen langfristigen Zielen passt.

Mein persönliches Fazit

Nach meinem ersten Examen habe ich zunächst gearbeitet und bin erst anschließend ins Referendariat gestartet. Für mich war diese Zwischenzeit sinnvoll. Sie hat mir Abstand von der Examensphase gegeben und mir ermöglicht, mit einer neuen Perspektive in den nächsten Abschnitt zu gehen.

Du musst nach dem ersten Examen weder sofort ins Referendariat noch eine möglichst außergewöhnliche Alternative wählen. Eine Pause, ein juristischer Job, ein LL.M., eine Promotion, eine Reise oder ein ganz anderer Weg können richtig sein.

Wichtig ist, dass du die Entscheidung nicht nur aus Druck oder aus Angst vor einer Lücke im Lebenslauf triffst. Du hast gerade eine sehr anspruchsvolle Prüfung geschafft. Du darfst kurz anhalten und danach bewusst entscheiden, wie dein Weg weitergeht.

Häufige Fragen nach dem ersten Jura-Examen

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