Bundesländer im Vergleich

Wie viel zählt die mündliche Prüfung im 1. Examen?

Die Gewichtung reicht je nach Bundesland von 25 bis 40 Prozent. Auch Klausurzahl, Vortrag und Prüfungsgespräche sind nicht überall gleich.

Von der Juratorium Redaktion. Veröffentlicht am 9. September 2026.

Erstes und zweites Examen dürfen nicht vermischt werden

Diese Seite behandelt ausschließlich die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Examen. Für das zweite Examen gelten eigene Regeln zu Klausuren, Aktenvortrag und Prüfungsgespräch. Die zweite Übersicht wird deshalb separat recherchiert und veröffentlicht.

Alle 16 Bundesländer

Wie viel zählt die mündliche Prüfung im ersten Examen?

Je nach Bundesland fließt die mündliche Prüfung mit 25 % bis 40 % in das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung ein. Auch die Zahl der Klausuren und die mündlichen Prüfungsteile unterscheiden sich.

Niedrigster mündlicher Anteil

25 %

Hamburg

Höchster mündlicher Anteil

40 %

Sachsen-Anhalt

Vortrag in der mündlichen Prüfung

Gibt es im ersten Examen einen Vortrag?

Nicht in jedem Bundesland. Nach aktueller Rechtslage gibt es nur in drei Bundesländern einen gesondert bewerteten Vortrag oder Kurzvortrag.

Ja · 3 Bundesländer

Berlin, Brandenburg, Hamburg

Berlin und Brandenburg: Vortrag. Hamburg: Kurzvortrag.

Nein · 13 Bundesländer

Kein gesonderter Vortrag

Dort besteht die mündliche Prüfung aus Prüfungsgesprächen oder mündlichen Prüfungsteilen ohne eigene Vortragsnote.

Wichtig bei Übergangsfällen: In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt kann nach älterem Recht weiterhin ein Vortrag vorgesehen sein. Maßgeblich sind Ladung oder Prüfungsbescheid.

Gewichtung der staatlichen Pflichtfachprüfung nach Bundesland
BundeslandSchriftlichMündlichVortrag?KlausurenMündliche BestandteileFundstelle
Baden-Württemberg70 %30 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 70/6 % (ca. 11,67 %)3 Prüfungsteile, je ein Drittel der mündlichen Note§§ 13, 16, 17, 19 JAPrO BWAmtliche JAPrO
Bayern70 %30 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 70/6 % (ca. 11,67 %)3 Prüfungsteile, je ein Drittel der mündlichen Note§§ 28, 31–34 JAPOAmtlicher § 34 JAPOAmtlicher § 28 JAPOAmtlicher § 31 JAPO
Berlin63 %37 %JaVortrag: 13 % der staatlichen Pflichtfachprüfung73 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 9 %13 % Vortrag und 3 Prüfungsgespräche zu je 8 %§ 7 JAG, §§ 5, 9, 10 JAOAmtliches JAGAmtliche JAO
Brandenburg63 %37 %JaVortrag: 13 % der staatlichen Pflichtfachprüfung73 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 9 %13 % Vortrag und 3 Prüfungsgespräche zu je 8 %§ 7 BbgJAG, §§ 5, 9, 10 BbgJAOAmtliches BbgJAGAmtliche BbgJAO
Bremenca. 66,67 %ca. 33,33 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 1/9 der Gesamtnote3 Prüfungsteile, jeweils 1/9 der Gesamtnote§§ 19–23, 55 JAPGAmtliches JAPGAmtliches Übergangsrecht
Hamburg75 %25 %JaKurzvortrag: 6,25 % der staatlichen Pflichtfachprüfung63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 12,5 %Kurzvortrag und 3 Prüfungsgespräche zu je 6,25 %§§ 15, 18–22 HmbJAGAmtliches HmbJAGInformationsblatt Juni 2026
Hessenca. 66,67 %ca. 33,33 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 1/9 der Gesamtnote3 Prüfungsteile, jeweils 1/9 der Gesamtnote§§ 12, 15, 18, 19 JAG HessenAmtliches Hessenrecht
Mecklenburg-Vorpommernca. 66,67 %ca. 33,33 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 1/9 der Gesamtnote3 Prüfungsteile, je ein Drittel der mündlichen Note§§ 12, 18–22 JAPO M-VAmtliche Rechtsgrundlagen
Niedersachsen64 %36 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 32/3 % (ca. 10,67 %)3 Prüfungsgespräche zu je 12 %§§ 3, 12, 14 NJAGAmtlicher § 12 NJAGAmtlicher § 3 NJAGAmtlicher § 14 NJAG
Nordrhein-Westfalen65 %35 %NeinKein Vortrag mehr nach aktueller Rechtslage63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 65/6 % (ca. 10,83 %)Ein zusammenhängendes Prüfungsgespräch: 35 %§§ 10, 15, 18, 20 JAG NRWAmtliches JAG NRW
Rheinland-Pfalzca. 66,67 %ca. 33,33 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 1/9 der Gesamtnote3 Prüfungsteile, jeweils 1/9 der Gesamtnote§§ 6, 7, 9, 42, 43 JAPO RPAmtliche JAPO 2023
Saarlandca. 70,59 %ca. 29,41 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 2/17 (ca. 11,76 %) der Gesamtnote3 Prüfungsteile; besondere Faktorenformel§§ 11–14 JAG SaarlandAmtliches Landesrecht
Sachsenca. 66,67 %ca. 33,33 %NeinKein gesonderter Vortrag63 Zivilrecht, 1 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 1/9 der Gesamtnote3 Prüfungsteile, jeweils 1/9 der Gesamtnote§§ 23, 25–27 SächsJAPOAmtliche SächsJAPO
Sachsen-Anhalt60 %40 %NeinKein gesonderter Vortrag nach aktueller Rechtslage62 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 10 %3 Prüfungsgespräche, zusammen 40 %§§ 16, 19, 21, 23 JAPrVOAmtliche JPA-Ablaufseite
Schleswig-Holstein70 %30 %NeinKein gesonderter Vortrag73 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht; je 10 %3 Prüfungsteile, zusammen 30 %§§ 11, 15, 18, 21, 37 JAVO SHAmtliche JAVO
Thüringen65 %35 %NeinKein gesonderter Vortrag62 Zivilrecht, 2 Öffentliches Recht, 1 Strafrecht und 1 weitere Zivil- oder Strafrechtsklausur; je 65/6 % (ca. 10,83 %)3 Prüfungsteile, zusammen 35 %§§ 19, 20, 22–25, 55 ThürJAPOAmtliche ThürJAPO

Worauf sich die Tabelle bezieht

Verglichen wird ausschließlich die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Examen. Der universitäre Schwerpunktbereich ist nicht enthalten. Recherchegrundlage: aktuell geltende Prüfungsordnungen, Stand 9. September 2026. Maßgeblich bleibt die Festsetzung des zuständigen Prüfungsamts.

Für Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen noch abweichende Übergangsmodelle. Der Rechner fragt dort deshalb nach der im Bescheid genannten Rechtslage.

Warum die mündliche Prüfung so viel verändern kann

Schon wenige Punkte mehr oder weniger in der mündlichen Prüfung können die Gesamtnote sichtbar verändern. Wie stark der Effekt ist, hängt vom mündlichen Anteil deines Bundeslandes ab.

Besonders wichtig ist die genaue Zusammensetzung. In Berlin, Brandenburg und Hamburg wird ein Vortrag beziehungsweise Kurzvortrag gesondert bewertet. In anderen Ländern zählt das Prüfungsgespräch als Ganzes oder wird in mehrere Rechtsgebiete aufgeteilt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt kann für einzelne Übergangsfälle weiterhin ein Modell mit Vortrag gelten.

Welche mündliche Note brauchst du?

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Häufige Fragen zur mündlichen Prüfung im ersten Examen